ALLGEMEINE BENUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die Reitanlage des Reitvereins Uster steht in nächster Nähe einer bewohnten Siedlung. Es gilt, das gute Einvernehmen mit den Anwohnern zu gewährleisten. Der Mieter wird aufgefordert, die vermietete Anlage und die dazugehörigen Mobilien mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen und zu behandeln und die untenstehenden Benutzungsbedingungen einzuhalten. Die untenstehenden Benutzungsbedingungen müssen eingehalten werden und sind nicht abschliessend. Diese Benutzungsbedinungen sind Bestandteil des Vertages und werden bei Ausfüllen des Anfrageformulares automatisch akzeptiert.
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1. Miezahlung
Die Miete inklusive Kaution ist im Voraus, bis zum genannten Datum auf der Rechnung, zahlbar.
2. Lautstärke
Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
3. Feuer
Da die Reithalle zum grossen Teil aus Holz besteht, ist mit Feuer und Raucherwaren Vorsicht geboten.
4. Kochen und Grillieren
In der Cavalleria, auf der Terrasse und unter dem Vordach ist das Kochen und Grillieren untersagt. Zum Grillieren steht der Grillstand bereit. Bei Bedarf kann die Küche zusätzlich gemietet werden. Spezielle Bedürfnisse müssen im Voraus abgesprochen werden.
5. Parkplatz und Umgebung
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Die Umgebung der Anlage ist sauber zu halten.
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Fahrzeuge sind ausschliesslich auf dem Parkplatz der Reitanlage abzustellen. Die anliegenden Quartierstrassen sind freizuhalten.
6. Mobiliar
Werden Kleber an Scheiben, Wänden, Tischen usw. angebracht, so sind diese nach dem Anlass wieder spurenlos zu entfernen. Muss dies vom Vermieter nachgeholt werden, so wird der Aufwand verrechnet. Es dürfen keine Schrauben und Nägel angebracht werden.
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7. Kaffeemaschine
Für die Kaffeemaschine Nespresso Gemini dürfen nur die dafür abgegebenen Kapseln verwendet werden. Selbst mitgebrachte Kapseln müssen zwingend Original Nespresso-Pads sein. Bei Defekt durch Fehlbedienung oder Verwendung falscher Kapseln werden dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
8. Reinigung
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Die gemietete Anlage ist im angetroffenen Zustand wieder zu übergeben.
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Die Cavalleria muss besenrein und die Küche gereinigt abgegeben werden.
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Die Reinigung bzw. Nachreinigung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
9. Übergabe/Rückgabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt nur, wenn die vereinbarten Kosten fristgerecht auf das korrekte Konto bezahlt worden sind.
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Bei der Schlüsselübergabe werden allfällige Mängel schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Für jegliche Abweichungen/Schäden hat der Mieter einzustehen, insbesondere für Änderungen des Schlosssystems bei Verlust des Schlüssels.
Beim Verlassen der Räumlichkeiten bzw. der Anlage sind Fenster, Türen und Tore zu schliessen.
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10. Kaution
Die Kaution wird auf der Rechnung aufgeführt und muss im Voraus beglichen werden. Von der Kaution werden die Kosten für Abfall, kaputtes Geschirr etc. abgezogen. Bei Sachbeschädigungen werden die anfallenden Kosten ebenfalls der Kaution abgezogen. Übersteigen die Kosten der Sachbeschädigung die Summe der Kaution, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet. Zur Rückzahlung des Restbetrages der Kaution werden die Bankangaben des Mieters benötigt.
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11. Versicherung
Versicherung ist Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jede Haftung ab.
12. Bewilligungen
Ist die Veranstaltung öffentlich zugänglich und wird eine Festwirtschaft betrieben, muss bei der Stadt Uster, Abteilung Sicherheit, eine Festwirtschaftsbewilligung eingereicht werden. Die gilt nicht für geschlossene Gesellschaften.
13. Annullation
Bei Annullation durch den Mieter gelten folgende pauschalisierte Stornoentschädigungen:
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>60 Tage vor Mietbeginn 10%
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60-30 Tage vor Mietbeginn 20%
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29-10 Tage vor Mietbeginn 50%
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< 9 Tage vor Mietbeginn 100%
Bei Rücktritt durch den Vermieter hat dieser für die Mietkosten für einen adäquaten Raum aufzukommen, in der Höhe dieses abgeschlosssenen Vertrages. Ausgenommen ist der Rücktritt des Vermieters aufgrund höherer Gewalt sowie Feuerschäden.
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Uster, im März 2022 Der Vorstand
Reitverein Uster